Holz
Kurzumtriebsplantage - Energie vom Acker

Energiewald

Allein im Landkreis Passau wurden in den letzten drei Jahren etwa 40 Hektar Kurzumtriebsplantagen angelegt.

Kurzumtriebsplantagen (KUP) oder auch Energiewälder sind mittlerweile in aller Munde. Man versteht darunter eine Anpflanzung schnell wachsender Baumarten zur Erzeugung von Hackschnitzeln. Meist werden die KUP aus Pappelstecklingen begründet, seltener aus Weidenstecklingen.
Die Umtriebszeit liegt zwischen 3 und 10 Jahren, meist betragen die Erntezyklen etwa 5 bis 6 Jahre. Die gesetzliche Obergrenze liegt bei 20 Jahren.

Ansprechpartner für Holzenergie und Kurzumtriebsplantagen

Forstrevier Fürstenzell
Sprechzeiten: Mittwoch 8.00- 12.00 Uhr und nach Vereinbarung

Genehmigung

  • Werden Kurzumtriebsplantagen auf landwirtschaftlichen Flächen angelegt, bleibt die Fläche rechtlich gesehen landwirtschaftliche Fläche. Sie benötigen eine Genehmigung zur Erstaufforstung mit dem Ziel einer Kurzumtriebsplantage.
  • Soll die Kurzumtriebskultur auf einer Waldfläche liegen gilt die Fläche zukünftig nicht mehr als Wald im Sinne des Waldgesetzes. Hier bedarf es vor Anlage der Kultur einer Genehmigung.

Förderungsmöglichkeiten

  • Staatliche Fördermöglichkeiten gibt es nicht
  • Forstliche Förderung: Da es sich bei Kurzumtriebsplantagen nicht um Wald im Sinne des Waldgesetzes handelt, gibt es keine Fördermöglichkeit nach dem forstlichem Förderprogramm.
  • Wird die Kurzumtriebsplantage auf einem Acker oder einer Wiese angepflanzt, bleibt die Betriebsprämie - sofern entsprechende Zahlungsansprüche vorhanden sind - auf diesen Flächen erhalten.

Was Sie bei der Anlage einer KUP beachten müssen

  • Lassen sie sich durch den zuständigen Revierleiter oder Ansprechpartner für Holzenergie am AELF Passau beraten.
  • Stellen Sie einen Antrag auf Genehmigung zur Anlage einer Kurzumtriebsplantage (Kosten: 35 € pro ha Kulturfläche, aber mindestens 20 €)
  • Ihr Antrag wird vom Bereich Forsten am AELF Passau bearbeitet, andere zuständige Stellen werden gehört (u.a. Landwirtschaftsamt, Untere Naturschutzbehörde, Wasserwirtschaftsamt)
  • Kann die Erlaubnis erteilt werden, erhalten Sie einen Bescheid in der Regel mit bestimmten Auflagen (z.B. Grenzabstände zu Nachbargrundstücken). Erst dann darf mit der Ausbringung von Stecklingen begonnen werden.

Wissenswertes zum Pflanzgut

Pappelstecklinge
Welche Kriterien sollten Ihre Stecklinge erfüllen?
Länge: ca. 20 cm
Durchmesser: 10-20 mm
Qualität: gesund, gerade, gut verholzt, ohne Rindenverletzungen,mindestens 3-4 geschlossene Knospen
Ob es sich um geprüftes und somit legal vertriebenes Pflanzgut handelt, sehen Sie auf ihrem Lieferschein oder der Rechnung. Dort sollten Sie folgende Informationen finden: Sortenbezeichnung, Nummer des Stammzertifikats, Betriebsnummer nach FoVG, Kategorie, Registerzeichen
Gewinnung von Pappelstecklingen
Dürfen sie selbst gewonnenes Pflanzgut vermarkten?
Die Anzucht und Vermehrung von Pappelstecklingen unterliegt im Gegensatz zu Weidensorten den Regelungen des Forstvermehrungsgutgesetzes (FoVG).
Sie dürfen Stecklinge nur in Verkehr bringen, wenn sie der FoVG-Kategorie „Geprüft“ entsprechen, von angemeldeten Forstpflanzenbtrieben stammen und das Mutterquartier registriert ist.
Dürfen Sie eigenes Pflanzgut anziehen und verwenden?
Die Verwendung von Stecklingshölzern ausschließlich für den eigenen Betrieb ist bei Pappel und Weide ohne Einschränkung möglich, sofern es sich nicht um geschützte Sorten handelt.
Gemäß Sortenschutzgesetz (SortSchG) muss sich der Landwirt bei geschützten Sorten mit dem Inhaber der Sortenschutzrechte abstimmen.

Welche Risiken können auftreten?

  • Vor allem im ersten Jahr können spürbare Schäden auftreten. Trotz geeigneter Sortenwahl ist eine hohe Ausfallquote möglich (Trockenheit oder hoher Konkurrenzdruck durch Begleitvegetation).
  • Ein hoher Wildbestand kann insbesondere bei kleinen Flächen empfindliche Schäden verursachen.
  • Pilze wie Rostpilze oder Pappelrindentod sowie Ringfleckenkrankheit können vor allem in etablierten Energiewäldern schwerwiegende Schäden verursachen.

Ökobilanz einer Kurzumtriebsplantage

Die jährliche Massenleistung einer Kurzumtriebsplantage liegt im Durchschnitt bei ca. 10 Tonnen atro pro Hektar und Jahr.
Der Energiewert ersetzt 5.000 - 6.000 Liter Heizöl. Pro Jahr und Hektar werden so 13,5-16,2 Tonnen Kohlendioxid eingespart.