Landwirtschaft
Unsere Region prägen rund 3.000 landwirtschaftliche Betriebe. Die durchschnittliche Betriebsgröße in Stadt und Landkreis Passau liegt bei rund 26 Hektar.
Die gesamte landwirtschaftlich genutzte Fläche beträgt etwa. 83.500 Hektar. Davon sind etwa 59.500 Hektar Ackerfläche und 24.000 Hektar Dauergrünland. Im Norden des Landkreises liegt der Schwerpunkt auf der Milchviehhaltung, südlich der Donau sind die Betriebe vor allem in der Schweinehaltung und Bullenmast spezialisiert.
Meldungen
Termine 2026
Online-Infoveranstaltungen der niederbayerischen Ämter
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In der Reihe "Online-Infoveranstaltungen" laden die niederbayerischen Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu überregionalen Online-Veranstaltungen zu aktuellen agrarpolitischen und fachspezifischen Themen ein. Mehr
Erntemaschinen, besonders Mähdrescher
Ausnahmegenehmigungen jetzt beantragen
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Die Regierung der Oberpfalz erteilt bayernweit Ausnahmegenehmigungen gem. § 70 StVZO. Sie empfiehlt, die Unterlagen der Fahrzeuge zu prüfen und Verlängerungsanträge schon jetzt im Winter zu stellen - selbst wenn die Ausnahmegenehmigung erst im Laufe des Jahres ausläuft. Sie ersparen sich Wartezeiten bei den technischen Diensten (z. B. TÜV) und bei der Regierung der Oberpfalz und können kurzfristig reagieren, wenn das Wetter erntetauglich ist.
Unbefugte Zutritte
Landwirtschaftliche Betriebe: Wachsam bleiben
© Angelika Warmuth
In den vergangenen Wochen haben Berichte über unbefugte Zutritte zu landwirtschaftlichen Betrieben und Stallungen für Verunsicherung gesorgt. Unser Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten nimmt diese Vorfälle ernst und ruft alle Beteiligten zu erhöhter Aufmerksamkeit auf. Teilweise waren Personen mit gefälschten Ausweisen von Selbsthilfeeinrichtungen der Landwirtschaft unterwegs.
Das raten wir:
- Aufmerksam bleiben: Lieber einmal mehr nachfragen, wer Zugang zum Hof oder Stall möchte.
- Ausweise prüfen: Nur bekannten oder eindeutig legitimierten Personen Zutritt gewähren. Vertreterinnen und Vertreter von Behörden, Berufsverbänden und Beratungseinrichtungen können sich jederzeit ausweisen.
- Verdächtiges melden: Ungewöhnliche oder verdächtige Beobachtungen ernst nehmen und die zuständigen Organisationen informieren.

