Engerlinge weiter auf dem Vormarsch
Handlungsempfehlungen für das Hauptschadensjahr 2022
Engerlinge des Feldmaikäfers verursachen seit einigen Jahren massive Schäden auf Grünlandflächen im bayerischen Wald. Hier prägten großflächig verbraunte Wiesen das Landschaftsbild in den befallenen Regionen.
Der Feldmaikäfer hat einen dreijährigen Entwicklungszyklus. Im Mai/Juni 2021 fand ein intensiver Flug des Maikäfers statt. Anschließend legte der Käfer seine Eier im Boden ab, aus denen sich Engerlinge entwickeln. Im Hauptschadensjahr 2022 werden daher erneut erhebliche Fraßschäden durch Engerlinge im Grünland erwartet.
Ist im Durchschnitt der Grabungen die Schadschwelle von 40 Engerlingen/m² überschritten, ist mit schweren Schäden bis hin zum Totalausfall des Grünlands zu rechnen!
Die Auswertungen zeigen, dass vor allem in Gemarkungen (rot gekennzeichnet) nahe der österreichischen Grenze die Schadschwelle oftmals überschritten wurde. Erfahrungen und Versuche in den letzten Jahren haben gezeigt, dass sich eine ausreichende Bekämpfung des Feldmaikäfers und seiner Larven als schwierig darstellt. Die besten Ergebnisse erreicht man durch eine mechanische Bearbeitung z. B. mit einer Fräse oder Kreiselegge.
Möglichkeiten
Damit sie die befallenen Grünlandflächen förderunschädlich regulieren können, haben betroffene Landwirte drei Möglichkeiten. Hierfür ist ein entsprechendes Antragsformular auszufüllen:
Möglichkeit 1: Grünlanderneuerung
Auch für Flächen, die in einer Gemarkung liegen, welche den Schwellenwert nicht überschreiten, können durch Engerlinge entstandene Schäden gemeldet werden. Entscheidend ist hier der Moment des Schadenseintritts. So können Landwirte innerhalb von 15 Arbeitstagen nach dem Zeitpunkt, ab dem Sie dazu in der Lage waren (Moment des Schadenseintritts), den Fall höherer Gewalt dem AELF schriftlich mitteilen. Bei der Anerkennung ist dann auch in diesem Fall kein Genehmigungsverfahren zur Umwandlung von Dauergrünland erforderlich.
Handelt es sich um eine VNP-Fläche oder greifen weitergehende Schutzvorschriften (z. B. Verbote in Schutzgebietsverordnungen, gesetzlicher Biotopschutz, FFH-, artenschutzrechtliche Verbote), ist die Zustimmung der unteren Naturschutzbehörde (uNB) einzuholen. Die Prüfung, ob eine VNP-Fläche vorliegt, erfolgt ebenfalls durch das AELF.
Im Zuge der Wiederherstellung der Grasnarbe ist es im Fall höherer Gewalt/außergewöhnlicher Umstände zulässig und empfehlenswert, eine Deckfrucht bei der Aussaat der Grünlandsaatgutmischung zur schnelleren Bodenbedeckung zu verwenden. Um die Ertragsausfälle auf den zu behandelnden Grünlandflächen möglichst gering zu halten, sollte der erste Schnitt abgefahren werden und die Erneuerungsmaßnahme Mitte - Ende Mai durchgeführt werden. Die Deckfrucht fungiert in diesem Fall als 2.Schnitt (Ernte spätestens zur Milchreife). Durch eine zeitige Regulierung geht bei einer durchschnittlichen Grünlandnutzung im Maßnahmenjahr nur einen Schnitt verloren.
Möglichkeit 2: Biologische Bekämpfung mit Insektizd - Notfallzulassung 2022
Die Ausbringung von Exigon auf Flächen, die nicht umgebrochen werden, muss laut Notfallzulassung mit einem Cultan-Gerät erfolgen.
Allerdings kann der Einsatz Beschränkungen unterliegen: Sollte die Fläche in gesetzlich geschützten Landschaftsbestandteilen und in gesetzlich geschützten Biotopen liegen, ist eine Ausnahmegenehmigung von der zuständigen unteren Naturschutzbehörde notwendig! Des Weiteren sind die in § 4 Abs. 1 der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung festgelegten Anwendungsverbote für die dort genannten nationalen Schutzgebiete und FFH-Gebiete zu beachten. Weiterhin sind Rechtsvorschriften, die sich z.B. aus den AUM-Programmen ergeben, einzuhalten. Aus den eben genannten Gründen wird empfohlen, vor der Anwendung mit dem AELF Kontakt aufzunehmen.
Möglichkeit 3: Temporäre Ackernutzung für 3 Jahre - Grünland in Acker
Hierbei dürfen jedoch keine fachrechtlichen Belange (z.B. Vorliegen erosionsgefährdeter Hang, usw.) entgegenstehen. Aus förderrechtlicher Sicht besteht die Möglichkeit, auf Antrag im Einzelfall und bei Vorliegen der Voraussetzung einer unzumutbaren Härte/Belastung eine dreijährige Ackernutzung auf durch Engerlinge geschädigtem Dauergrünland zu gewähren. Nach diesem Zeitraum ist die Fläche wieder als Dauergrünland zu nutzen. Bei der Berechnung der Erosionsgefährdung ist es Anfang dieses Jahres zu einer Änderung gekommen, wodurch auf vielen Flächen im Dienstgebiet eine Umwandlung einer Dauergrünlandfläche in einen Acker aus erosionstechnischen Gründen nicht möglich ist. Deshalb steht diese Möglichkeit nur eingeschränkt zur Verfügung.
Abstimmung notwendig
Es wird allen Landwirten dringend empfohlen, alle Maßnahmen vorab mit dem AELF Passau abzustimmen und auf die Möglichkeit der Umsetzung zu prüfen!
Ansprechpartner
Markus Weinhardt
AELF Passau
Innstraße 71, 94036 Passau
Tel.: 0871 9522-5079
E-Mail: poststelle@aelf-pa.bayern.de