Informationen für den Waldbesitzer
Förderung - Der Staat gibt Geld

Machen Sie Ihren Wald zukunftsfest. Gemischte stabile Wälder (die Fichte gehört dazu!) sind dafür das richtige Rezept. Für Investitionen im Wald, die auf einen Mischwald ausgerichtet sind, gibt es finanzielle Unterstützung.

Welche Maßnahmen können unter anderem gefördert werden?

  1. Naturverjüngung: Natürlicher Anflug wird mit 1.000 € pro Hektar (ha) bezuschusst, wenn er zu mindestens 30% aus Laubholz bzw. Tanne besteht und gesichert ist. Für einen Laubholzbestand (auch Tannenbestand) gibt es 1.100 €/ha.
  2. Aktive Pflanzungen, auch von kleineren Flächen: Nach Stürmen, Borkenkäferkalamitäten oder auch wenn Mischbaumarten am zukünftigen Wald beteiligt werden sollen, gibt es für die Pflanzung von Mischbeständen oder Laubbeständen (Tanne) eine stückzahlbezogene finanzielle Unterstützung von 0,50 (0,85) € - 1,10 €/Pflanze.
  3. Jungbestandspflege: Pflegemaßnahmen in Junghölzern, die der Stabilität, Vitalität oder Qualität des Bestandes zu Gute kommen, können mit 400 €/ha gefördert werden.
Erschwernis- und Anreizzuschläge für bestimmte Maßnahmen sind möglich.

Was gibt es für den/die Waldbesitzer/-in zu beachten?

  • Der Antrag muss grundsätzlich vor Durchführung der Maßnahme gestellt werden.
  • Die Förderuntergrenzen liegen bei 100.- € für Jungbestandspflege und bei 250.- € für alle anderen waldbaulichen Maßnahmen (Wiederaufforstung, Saat, Naturverjüngung) und Erstaufforstung.
  • Vereinbaren Sie einen Termin mit dem zuständigen Förster, er bespricht mit Ihnen die Maßnahme im Detail, legt mit Ihnen die Förderfläche fest und bereitet die Antragsunterlagen vor.