Verkehrssicherung im Wald: Wann haftet der Waldbesitzer?
Der Wald bietet den Menschen viel Platz zur Erholung. Jeder Bürger darf den Wald auf eigenes Risiko unentgeltlich betreten und auf Wegen Rad fahren.
Der Wald birgt jedoch auch Gefahren: Umstürzende Bäume im Zuge der Fällung oder aufgrund von Fäule können Menschen im Wald und auf öffentlichen Straßen gefährden, ebenso unsachgemäß gelagerte Stämme. Dem Waldbesitzer droht, bei derartigen Unglücken haftbar gemacht zu werden.
Donnerstag, 30.11.2023 • 18:30 Uhr
Infoabend für Waldbesitzer und ForstleuteDas Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) Passau lädt in Zusammenarbeit mit der Waldbauernvereinigung (WBV) Passau zu einem Infoabend über die Verkehrssicherung im Wald und an Waldrändern ein. In einem zweistündigen Vortrag zeigt Wolfgang Mantel, Leiter des Forstreviers Passau, was Waldbesitzer und Waldbesitzerinnen u.a. bei der Holzernte, Holzlagerung und Holzverladung berücksichtigen müssen. Er erläutert auch anhand von Beispielbildern, worauf sie bei Kontrollen der Bäume auf Standsicherheit achten müssen, die auf öffentliche Straßen fallen könnten.
Infoabend für Waldbesitzer und ForstleuteDas Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) Passau lädt in Zusammenarbeit mit der Waldbauernvereinigung (WBV) Passau zu einem Infoabend über die Verkehrssicherung im Wald und an Waldrändern ein. In einem zweistündigen Vortrag zeigt Wolfgang Mantel, Leiter des Forstreviers Passau, was Waldbesitzer und Waldbesitzerinnen u.a. bei der Holzernte, Holzlagerung und Holzverladung berücksichtigen müssen. Er erläutert auch anhand von Beispielbildern, worauf sie bei Kontrollen der Bäume auf Standsicherheit achten müssen, die auf öffentliche Straßen fallen könnten.
VeranstalterAELF Passau und WBV Passau
VeranstaltungsortLandgasthof Spetzinger (Passauer Str. 13, 94121 Salzweg)
AnsprechpartnerRevierleiter Wolfgang Mantel
Telefon: +49 160 5334291
E-Mail: poststelle@aelf-pa.bayern.de