Rückblick
Erfolgreiche Lebensmittelhygieneschulung mit Dr. Matthias Krause

Blick ins Klassenzimmer mit Referent und Teilnehmern

18 Diversifizierer frischten ihr Wissen, endlich wieder in Präsenz, über die Lebensmittelhygiene am Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Passau auf.

Zum Thema "Lebensmittelhygiene und Lebensmittelrecht - Theorie und Umsetzung in die Praxis" informierten sich wieder Teilnehmer am 25. Januar 2023 in der regionalen Schulung des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Passau. Die Lebensmittelhygieneschulung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 852/2004, die jährlich vom Amt für Ernährung Landwirtschaft und Forsten Passau angeboten wird, fand 2023 wieder in Präsenz statt.

Sabrina Vielreicher, Ansprechpartnerin für die Bereiche Direktvermarktung, Urlaub auf dem Bauernhof und Bauernhofgastronomie am Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, eröffnete die Schulung zuerst mit allgemeinen Informationen. Anschließend begrüßte sie den Referenten, Dr. Matthias Krause und moderierte die Schulung. Krause ist Fachbereichsleiter Verbraucherschutz/ Lebensmittelüberwachung am Landratsamt Passau. Er berichtete von der praktischen Umsetzung und gab praxisnahe Informationen zum Kontrollablauf.

Wichtige Gesetzesgrundlagen

Gestartet wurde mit den wichtigsten Gesetzesgrundlagen der EU und Deutschlands sowie deren Fundstellen. Dazu zählen unter anderem die spezifischen Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs, Lebensmittelhygiene-Verordnung, Mikrobiologische Kriterien für Lebensmittel sowie die Kontrollverordnung. Dr. Krause wies des Weiteren darauf hin, dass der Begriff Direktvermarktung nicht rechtstechnischer Herkunft sei, sondern umgangssprachlich verwendet wird. Rechtlich gesehen, sind die Anbieter als Primärerzeuger oder als Lebensmittelunternehmer einzustufen. Danach richtet sich, ob nur grundlegende Vorschriften zur Lebensmittelsicherheit sowie für Primärerzeuger beachtet werden müssen oder zusätzlich nationale Vorschriften oder sogar das EU-Recht bezüglich Lebensmittelhygiene zu erfüllen sind. Schlussendlich stellte sich heraus, dass fast alle rechtlich als Lebensmittelunternehmer eingestuft werden. Ausnahmen werden bei Abgaben von "kleineren Mengen" gemacht, z.B. bei Eiern aus eigener Erzeugung, weniger als 350 Legehennen.

Hygiene und Dokumentation

Weitere Voraussetzungen sind die Hygiene- und Dokumentationsvorschriften. Eine gute Hygienepraxis, um Gefahren zu verhindern, ist somit unerlässlich. Dr. Krause verriet, wie dies gelingt:“ Sauberkeit plus Ordnung ergibt Sicherheit. Achten Sie auf die Einhaltung von Betriebs-, Prozess und Personalhygiene sowie die betriebliche Eigenkontrolle und Dokumentation.“ Diese Punkte veranschaulichte er über Bilder an negativen Praxisbeispielen und animierte die Teilnehmer zu Verbesserungsvorschlägen. Diese wendeten somit gleich ihr gelerntes Wissen an.

Neuregelungen bei der hofnahen Schlachtung

Im letzten Teil des Vortrages informierte der Referent über die Vorschriften zur Abgabe von Rohmilch, Hausschlachtung, Abgabe von Eiern und hofnahe Schlachtung. Eine Neuregelung seit September 2021 zeigte sich bei der hofnahen Schlachtung. Hier darf nun eine Schlachtung am Herkunftsbetrieb durchgeführt werden. Die Schlachtung (Betäubung, Entblutung) wird vor Ort durchgeführt und anschließend erfolgt der Transport des Schlachttierkörpers zum EU-zugelassenen Schlachtbetrieb. Je Schlachtvorgang dürfen bis zu drei Rinder oder bis zu sechs Schweine oder bis zu drei Pferde/Esel angemeldet werden. "Natürlich müssen hierbei gewisse Vorschriften beachtet werden", wie die Antragstellung bei der für den Herkunftsbetrieb zuständigen Veterinärbehörde, eine Schriftliche Vereinbarung zwischen Eigentümer der Schlachttiere und Schlachthofbetreiber, das Nutzungskonzept mit Festlegung der Verantwortlichkeiten sowie Vorhandensein einer Mobilen Einheit mit Eignungsprüfung und ggf. Kühlvorrichtungen je nach Transportdauer und Witterung, betonte Dr. Krause. Einschließlich müssen das Tierschutzrecht und die vorgeschriebenen Betäubungsarten eingehalten werden. Nähere Infos erhielten Sie beim Veterinäramt.

Weitere Fortbildungsmöglichkeiten

Zum Abschluss verwies Vielreicher auf die weiteren Qualifizierungsmöglichkeiten des Amtes für Ernährung Landwirtschaft und Forsten sowie der LfL.