Förderung
Von Agrarumweltmaßnahmen bis Zahlungsansprüche: wichtige Infos rund um die landwirtschaftliche Förderung.
Meldungen
Stärkung der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse
Neuauflage Förderprogramm VuVregio

In VuVregio können Vorhaben von kleinsten, kleinen und mittleren Verarbeitungsunternehmen wie Mühlen, Molkereien oder Schlachtbetriebe sowie Erzeugerzusammenschlüssen gefördert werden, die der Stärkung der Verarbeitung und Vermarktung regionaler Erzeugnisse und damit der gezielten Stärkung regionaler Kreisläufe und des Ländlichen Raumes dienen. Mehr
Von 11. Januar bis 23. Februar 2023
Antragstellung Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen wieder möglich

Ab dem 11.01.2023 können Förderanträge für KULAP, Öko-Landbau, "Moorbauernprogramm" und VNP gestellt werden. Im Angebot finden Sie neben bekannten Maßnahmen auch viele interessante neue Maßnahmen wie Vielfältige Fruchtfolge zum Humuserhalt oder Maßnahmen für Vögel der Agrarlandschaft. Die Antragsstellung ist bis einschließlich 23.02.23 online möglich.
Informationen zum Programm und Antragsverfahren - Staatsministerium
Neue Richtlinie
Bayerisches Sonderprogramm Landwirtschaft (BaySL)
Ab sofort können wieder Förderanträge für das BaySL gestellt werden. Die neue BaySL-Richtlinie trat mit Wirkung zum 01.03.2022 in Kraft. Eine wesentliche Neuerung ist die Anhebung des Fördersatzes von 30 % auf 40 % bei der Umstellung von Anbinde- auf Laufstallhaltung in der Milchkuhhaltung.
Informationen zum Programm und Antragsformulare - Staatsministerium
Antragstellung wieder geöffnet
Bayerisches Sonderprogramm Landwirtschaft Digital (BaySL Digital)

Für Landwirte, die z. B. in Agrarsoftware, chemiefreie Beikrautregulierung oder in Sensorik in der Tierhaltung investieren wollen, ist die Förderantragstellung wieder möglich. Nach der neuen Förderrichtlinie können auch drohnengetragene Sensorik/Aktorik zur Pflanzenbestandsanalyse und Ausbringung von Nützlingen sowie digitale Optimierungsmaßnahmen zur Effizienzsteigerung von Bewässerungsanlagen gefördert werden. Die Antragstellung erfolgt online über das Serviceportal iBALIS.
Steigerung der Artenvielfalt in der Kulturlandschaft
KULAP-Maßnahme B59-investiv jetzt auch beantragbar

Die investive KULAP-Förderung B59 ist bayernweit möglich. Die Anlage von Struktur- und Landschaftselementen auf landwirtschaftlich genutzten Flächen ist bis zu 80 % förderfähig. Die Antragstellung erfolgt über die Ämter für Ländliche Entwicklung. Für Vorhaben zur Steigerung der Artenvielfalt ist vor der Antragstellung die Wildlebensraumberatung am örtlichen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten einzubeziehen.