Engerlinge weiter auf dem Vormarsch
Handlungsempfehlungen für das Hauptschadensjahr 2022

Engerlinge des Feldmaikäfers verursachen seit einigen Jahren massive Schäden auf Grünlandflächen im bayerischen Wald. Hier prägten großflächig verbraunte Wiesen das Landschaftsbild in den befallenen Regionen.

Der Feldmaikäfer hat einen dreijährigen Entwicklungszyklus. Im Mai/Juni 2021 fand ein intensiver Flug des Maikäfers statt. Anschließend legte der Käfer seine Eier im Boden ab, aus denen sich Engerlinge entwickeln. Im Hauptschadensjahr 2022 werden daher erneut erhebliche Fraßschäden durch Engerlinge im Grünland erwartet.

Monitoring zur Abschätzung des Schadensausmaß
Um die zu erwartenden Schäden abschätzen zu können, hat das Institut für Pflanzenschutz (IPS) der Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) mit den Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Passau und Regen im Bayerischen Wald im Sommer 2021 ein Engerling-Monitoring durchgeführt. Ein geschultes Grabungsteam beprobte auf von Landwirten gemeldeten Grünlandflächen mindestens 10 Grabungen/ Hektar mit einer Größe von 32 x 32 cm (= 0,1 m²). Bei 31,1 % der Grabungen wurde eine Überschreitung der Schadschwelle von 40 Engerlinge/m² festgestellt.

Ist im Durchschnitt der Grabungen die Schadschwelle von 40 Engerlingen/m² überschritten, ist mit schweren Schäden bis hin zum Totalausfall des Grünlands zu rechnen!

Die Auswertungen zeigen, dass vor allem in Gemarkungen (rot gekennzeichnet) nahe der österreichischen Grenze die Schadschwelle oftmals überschritten wurde. Erfahrungen und Versuche in den letzten Jahren haben gezeigt, dass sich eine ausreichende Bekämpfung des Feldmaikäfers und seiner Larven als schwierig darstellt. Die besten Ergebnisse erreicht man durch eine mechanische Bearbeitung z. B. mit einer Fräse oder Kreiselegge.

Möglichkeiten

Damit sie die befallenen Grünlandflächen förderunschädlich regulieren können, haben betroffene Landwirte drei Möglichkeiten. Hierfür ist ein entsprechendes Antragsformular auszufüllen:

Antrag Engerlingsregulierung pdf 202 KB

Möglichkeit 1: Grünlanderneuerung

Bei einer von Engerlingen befallenen Dauergrünlandfläche ist mit der Anzeige und der Anerkennung als Fall höherer Gewalt/außergewöhnlicher Umstände die Möglichkeit gegeben, eine Bodenbearbeitung mit z.B. Fräse oder Kreiselegge durchzuführen. Hierfür ist kein Genehmigungsverfahren zur Umwandlung von Dauergrünland erforderlich. Falls Sie eine Fläche in betroffenen Gemarkungen haben, können Sie bereits jetzt (auch vor dem ersten Schnitt) den Fall höherer Gewalt/außergewöhnliche Umstände anzeigen. Dies muss dem AELF Passau vor der geplanten Bodenbearbeitung schriftlich mitgeteilt werden.
Schwellenwert-Unterschreitung

Auch für Flächen, die in einer Gemarkung liegen, welche den Schwellenwert nicht überschreiten, können durch Engerlinge entstandene Schäden gemeldet werden. Entscheidend ist hier der Moment des Schadenseintritts. So können Landwirte innerhalb von 15 Arbeitstagen nach dem Zeitpunkt, ab dem Sie dazu in der Lage waren (Moment des Schadenseintritts), den Fall höherer Gewalt dem AELF schriftlich mitteilen. Bei der Anerkennung ist dann auch in diesem Fall kein Genehmigungsverfahren zur Umwandlung von Dauergrünland erforderlich.

VNP-Fläche oder weitere Schutzvorschriften

Handelt es sich um eine VNP-Fläche oder greifen weitergehende Schutzvorschriften (z. B. Verbote in Schutzgebietsverordnungen, gesetzlicher Biotopschutz, FFH-, artenschutzrechtliche Verbote), ist die Zustimmung der unteren Naturschutzbehörde (uNB) einzuholen. Die Prüfung, ob eine VNP-Fläche vorliegt, erfolgt ebenfalls durch das AELF.

Im Zuge der Wiederherstellung der Grasnarbe ist es im Fall höherer Gewalt/außergewöhnlicher Umstände zulässig und empfehlenswert, eine Deckfrucht bei der Aussaat der Grünlandsaatgutmischung zur schnelleren Bodenbedeckung zu verwenden. Um die Ertragsausfälle auf den zu behandelnden Grünlandflächen möglichst gering zu halten, sollte der erste Schnitt abgefahren werden und die Erneuerungsmaßnahme Mitte - Ende Mai durchgeführt werden. Die Deckfrucht fungiert in diesem Fall als 2.Schnitt (Ernte spätestens zur Milchreife). Durch eine zeitige Regulierung geht bei einer durchschnittlichen Grünlandnutzung im Maßnahmenjahr nur einen Schnitt verloren.

Möglichkeit 2: Biologische Bekämpfung mit Insektizd - Notfallzulassung 2022

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat für das Insektizid Exigon (Wirkstoff: Insektenpathogener Pilz Beauveria bassiana, Stamm: BOV 1) zur Bekämpfung der Engerlinge des Feldmaikäfers für den Zeitraum 4. März 2022 – 1. Juli 2022 eine Notfallzulassung erteilt. Insbesondere auf stark erosionsgefährdeten Flächen, auf denen eine mechanische Bearbeitung problematisch ist, kann der Einsatz von Exigon in Betracht gezogen werden. Das Verbot der flächenhaften Ausbringung von Pflanzenschutzmittel auf Dauergrünlandflächen gemäß des Bayerischen Naturschutzgesetzes (BayNatSchG) greift hier nicht.

Die Ausbringung von Exigon auf Flächen, die nicht umgebrochen werden, muss laut Notfallzulassung mit einem Cultan-Gerät erfolgen.

Anwendungsbeschränkungen möglich

Allerdings kann der Einsatz Beschränkungen unterliegen: Sollte die Fläche in gesetzlich geschützten Landschaftsbestandteilen und in gesetzlich geschützten Biotopen liegen, ist eine Ausnahmegenehmigung von der zuständigen unteren Naturschutzbehörde notwendig! Des Weiteren sind die in § 4 Abs. 1 der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung festgelegten Anwendungsverbote für die dort genannten nationalen Schutzgebiete und FFH-Gebiete zu beachten. Weiterhin sind Rechtsvorschriften, die sich z.B. aus den AUM-Programmen ergeben, einzuhalten. Aus den eben genannten Gründen wird empfohlen, vor der Anwendung mit dem AELF Kontakt aufzunehmen.

Möglichkeit 3: Temporäre Ackernutzung für 3 Jahre - Grünland in Acker

Auf besonders stark befallenen Flächen kann die Engerlings-Population durch eine temporäre Ackernutzung reduziert werden. Die Durchführung einer Ackernutzung auf Dauergrünland ist vor sichtbarem Schadenseintritt an der Grasnarbe infolge der Engerlinge nur auf Antrag und nur für Flächen möglich, welche im Zuge des Monitorings über der Schadschwelle von 40 Engerlingen/m² liegen und mit der jeweiligen FID-Nummer flächenscharf abgegrenzt sind.
Fachrecht und Förderrecht beachten

Hierbei dürfen jedoch keine fachrechtlichen Belange (z.B. Vorliegen erosionsgefährdeter Hang, usw.) entgegenstehen. Aus förderrechtlicher Sicht besteht die Möglichkeit, auf Antrag im Einzelfall und bei Vorliegen der Voraussetzung einer unzumutbaren Härte/Belastung eine dreijährige Ackernutzung auf durch Engerlinge geschädigtem Dauergrünland zu gewähren. Nach diesem Zeitraum ist die Fläche wieder als Dauergrünland zu nutzen. Bei der Berechnung der Erosionsgefährdung ist es Anfang dieses Jahres zu einer Änderung gekommen, wodurch auf vielen Flächen im Dienstgebiet eine Umwandlung einer Dauergrünlandfläche in einen Acker aus erosionstechnischen Gründen nicht möglich ist. Deshalb steht diese Möglichkeit nur eingeschränkt zur Verfügung.

Abstimmung notwendig

Es wird allen Landwirten dringend empfohlen, alle Maßnahmen vorab mit dem AELF Passau abzustimmen und auf die Möglichkeit der Umsetzung zu prüfen!

Ansprechpartner
Markus Weinhardt
AELF Passau
Innstraße 71, 94036 Passau
Tel.: 0871 9522-5079
E-Mail: poststelle@aelf-pa.bayern.de