Landwirtschaft
Unsere Region prägen rund 3.000 landwirtschaftliche Betriebe. Die durchschnittliche Betriebsgröße in Stadt und Landkreis Passau liegt bei rund 26 Hektar.
Die gesamte landwirtschaftlich genutzte Fläche beträgt etwa. 83.500 Hektar. Davon sind etwa 59.500 Hektar Ackerfläche und 24.000 Hektar Dauergrünland. Im Norden des Landkreises liegt der Schwerpunkt auf der Milchviehhaltung, südlich der Donau sind die Betriebe vor allem in der Schweinehaltung und Bullenmast spezialisiert.
Meldungen
Bekämpfungsmöglichkeiten und Förderrecht 2025
Gefahr durch Maikäfer-Engerlinge
© Christoph Probst, AELF Regen
Engerlinge des Feldmaikäfers verursachen seit einigen Jahren immer wieder Schäden auf Grünlandflächen im Bayerischen Wald. Ihr Fraß an den Wurzeln schädigt die Grasnarbe bis hin zur vollständigen Zerstörung des Aufwuchses. Unser Amt zeigt auf, welche Möglichkeiten Sie im Schadensfall haben. Mehr
Unbefugte Zutritte
Landwirtschaftliche Betriebe: Wachsam bleiben
© Angelika Warmuth
In den vergangenen Wochen haben Berichte über unbefugte Zutritte zu landwirtschaftlichen Betrieben und Stallungen für Verunsicherung gesorgt. Unser Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten nimmt diese Vorfälle ernst und ruft alle Beteiligten zu erhöhter Aufmerksamkeit auf. Teilweise waren Personen mit gefälschten Ausweisen von Selbsthilfeeinrichtungen der Landwirtschaft unterwegs.
Das raten wir:
- Aufmerksam bleiben: Lieber einmal mehr nachfragen, wer Zugang zum Hof oder Stall möchte.
- Ausweise prüfen: Nur bekannten oder eindeutig legitimierten Personen Zutritt gewähren. Vertreterinnen und Vertreter von Behörden, Berufsverbänden und Beratungseinrichtungen können sich jederzeit ausweisen.
- Verdächtiges melden: Ungewöhnliche oder verdächtige Beobachtungen ernst nehmen und die zuständigen Organisationen informieren.
Düngeverordnung
AVDüV ist unwirksam – rote und gelbe Gebiete sind ab sofort aufgehoben
© LfL
Das Bundesverwaltungsgericht hat am 24.10.2025 festgestellt, dass die Bayerische Ausführungsverordnung zur Düngeverordnung (AVDüV) unwirksam ist. Die Düngeverordnung (DüV) bleibt jedoch bestehen! Für alle Flächen gelten jetzt die "üblichen" Regelungen der Düngeverordnung. Die zusätzlichen Auflagen und Erleichterungen in den roten und gelben Gebieten sind aufgehoben.

